Kosten
Für die therapeutische Behandlung von Erwachsenen (ab 21 Jahre)
Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und für 5 weitere Sitzungen (probatorische Sitzungen). Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.
Kostenübernahme bei einer privaten Krankenkasse:
Hier bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen, sie können direkt bei Ihrer Kasse erfragt werden.
Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und für 5 weitere Sitzungen (probatorische Sitzungen). Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.
Kostenübernahme bei einer privaten Krankenkasse:
Hier bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen, sie können direkt bei Ihrer Kasse erfragt werden.